Unsere Leistungen

Verhinderungspflege

Wir übernehmen die Betreuung und Versorgung, wenn pflegende Angehörige vorübergehend verhindert sind.

Sie pflegen einen Angehörigen und benötigen eine Auszeit, sind krank oder haben eigene Termine? Mit der Verhinderungspflege übernehmen wir die Betreuung und Versorgung Ihrer pflegebedürftigen Angehörigen.

Voraussetzungen

  • Pflegegrad 2 oder höher
  • Die Pflegeperson ist vorübergehend verhindert, zum Beispiel wegen Urlaub, Krankheit oder eines Arzttermins.

Leistungen

  • Stunden- oder tageweise Vertretung
  • Betreuung durch unseren ambulanten Pflegedienst
  • Entlastung pflegender Angehöriger

Wissenswertes

  • Gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
  • Nutzung für bis zu 56 Tage pro Kalenderjahr
  • Bei stundenweiser Vertretung wird das Pflegegeld in voller Höhe weitergezahlt.
  • Bei tageweiser Verhinderung wird das Pflegegeld für bis zu acht Wochen zur Hälfte weitergezahlt.
  • Die Beantragung erfolgt bei der zuständigen Pflegekasse.
Beratung anfragen