Häufig gestellte Fragen

Frage & Antwort

Wichtige Informationen zur ambulanten Pflege, Finanzierung und Abrechnung.

Wer kann die ambulante Pflege in Anspruch nehmen?

Ambulante Pflege richtet sich an Menschen jeden Alters, die aufgrund einer Krankheit, Behinderung oder altersbedingten Einschränkung Unterstützung im Alltag oder bei der medizinischen Versorgung benötigen. Die Pflege erfolgt in der gewohnten häuslichen Umgebung und kann je nach individuellem Bedarf durch die Pflegekasse oder Krankenkasse finanziert werden.

Was bedeuten die Pflegegrade 1 bis 5?

Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung mit regelmäßigem Unterstützungsbedarf.
Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung; umfangreiche Hilfe ist erforderlich.
Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung mit hohem Pflege- und Betreuungsbedarf.
Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Wer übernimmt die Kosten?

Je nach Leistung kommen Pflegekasse, Krankenkasse, Eigenanteil oder unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe infrage. Bei einem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse Pflegesachleistungen bis zur gesetzlichen Höhe. Ärztlich verordnete Behandlungspflege wird im Rahmen der häuslichen Krankenpflege von der Krankenkasse übernommen.

Was ist Behandlungspflege?

Die Behandlungspflege umfasst ärztlich verordnete medizinische Leistungen, zum Beispiel Medikamentengabe, Medikamente richten, Insulininjektionen, Blutzuckermessung, Wundversorgung, Verbandswechsel, Kompressionstherapie, Injektionen und Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt.

Wie stelle ich von Pflegegeld auf Sach- oder Kombinationsleistungen um?

Informieren Sie Ihre Pflegekasse vor Beginn der Versorgung darüber, dass Sie einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen möchten. Die Pflegekasse prüft mit Ihnen, ob eine Umstellung auf Pflegesach- oder Kombinationsleistungen erforderlich ist. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Wie erfolgt die Pflegedokumentation?

Die Pflegedokumentation erfolgt überwiegend digital über eine gesicherte Pflegesoftware. Sie dient der Qualitätssicherung, der Nachvollziehbarkeit der Leistungen und der Kommunikation im Team und wird nach den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt.

Was ist ein Leistungsnachweis?

Alle erbrachten Leistungen werden digital dokumentiert. Am Ende eines Abrechnungszeitraums bestätigen Sie die tatsächlich erbrachten Leistungen mit Ihrer Unterschrift. Der Leistungsnachweis bildet die Grundlage für die Abrechnung mit den Kostenträgern.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Die Abrechnung erfolgt über unser Abrechnungszentrum BärCare KPS. Dieses rechnet die erbrachten Leistungen mit Pflegekasse, Krankenkasse oder – sofern erforderlich – mit Ihnen als Selbstzahler ab.

Ist ein SEPA-Lastschriftmandat möglich?

Ja. Auf Wunsch können Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Offene Eigenanteile werden dann bequem durch unser Abrechnungszentrum eingezogen.

Was sind Investitionskosten?

Investitionskosten sind gesetzlich vorgesehene Kosten, etwa für Fahrzeuge, technische Ausstattung, Räumlichkeiten und weitere betriebsnotwendige Investitionen. Soweit gesetzlich zulässig, werden sie gesondert berechnet und im Kostenvoranschlag transparent ausgewiesen.