Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durchführen zu lassen.
Der Beratungseinsatz dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der Unterstützung pflegender Angehöriger. Dabei wird die aktuelle Pflegesituation besprochen, über Leistungen und Hilfsmittel informiert und es werden individuelle Empfehlungen gegeben.
Häufigkeit
- Pflegegrad 2 bis 5: einmal je Halbjahr
Der Beratungseinsatz kann durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle durchgeführt werden.
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